Handlungshilfe für Unternehmen – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie
Nach der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ hat der Unternehmer bzw. die Unternehmerin dafür zu sorgen, dass die Ersthelfenden „in der Regel“ in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.