Nach der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ hat der Unternehmer bzw. die Unternehmerin dafür zu sorgen, dass die Ersthelfenden „in der Regel“ in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.
Nach der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ hat der Unternehmer bzw. die Unternehmerin dafür zu sorgen, dass die Ersthelfenden „in der Regel“ in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.